AGB

3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang auch für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.

4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhaften Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

VII. Periodische Arbeiten

Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens 2 Monaten zum Schluss eines Kalendermonats gekündigt werden.

VIII. Urheberrecht

Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.